Rezept / Terminvereinbarung

Rezept - Terminvereinbarung - Gesundheitskarte

Praxis Killwies: die Rezeption

Rezept / ärztliche Verordnung

physiotherapeutische Behandlung

Heilmittelverordnung

Um in unserer Praxis physiotherapeutisch behandelt zu werden benötigen Sie normalerweise eine ärztliche Verordnung. Im Amtsdeutschen nennt sich diese auch Heilmittelverordnung, in der Umgangssprache auch einfach „Rezept“ genannt. Diese erhalten Sie vom behandelnden Arzt. Das Rezept hat DIN A5-Format und sie erhalten es von Ihrem behandelnden Arzt, wenn dieser eine physiotherapeutische Behandlung für sinnvoll erachtet.

Terminvereinbarung

Einen Termin zur Behandlung können Sie telefonisch oder persönlich in unserer Praxis mit uns vereinbaren.

Anmeldezeiten

  • Mo - Fr: 08:30 - 11:30 Uhr
  • Mo - Do: 14:30 - 16:30 Uhr

Tel: 0 77 31 - 69 606

>> Über Email können wir leider keine Termine vergeben <<

Das Rezept / Gesundheitskarte (eGK)

Gesundheitskarte (eGK)Das Rezept und Ihre Gesundheitskarte bringen Sie zu Ihrem ersten Behandlungstermin mit in unsere Praxis. Wenn alle Behandlungen durchgeführt wurden ist es üblich, dem behandelnden Arzt eine schriftliche Rückmeldung über den Erfolg der Behandlung zu übermitteln.

Ein Richtlinienkatalog der Krankenkassen legt genau fest ob und wie häufig bei einem bestimmten Beschwerdebild physiotherapeutisch behandelt werden soll. Hier wird auch angegeben, ob ein Folgerezept vorgesehen ist.

Wenn es sich bei der physiotherapeutischen Behandlung um eine „vorbeugende Maßnahme“ handeln soll, besteht eine weitere Möglichkeit die Leistung in unserer Praxis zu erhalten. Diese ist unabhängig vom behandelnden Arzt und der Krankenkasse.

Die einzige Freude auf der Welt ist das Anfangen. Es ist schön, zu leben, weil leben anfangen ist, immer, in jedem Augenblick.

Cesare Pavese (1908 - 1950), italienischer Erzähler, und Übersetzer