Podologie
Leistungen - Verordnungsfähigkeit

Podologie – ein medizinischer Assistenzberuf.
Die Podologie umfasst präventive und therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Ich biete in meiner Praxis sowohl private als auch kassenärztliche Leistungen an.
Leistungen
- Anamnese/Befunderhebung/Beratung.
- Nagelbehandlung: Fachgerechtes Schneiden der Nägel, Therapie und-Beratung bei pathologische Nagelveränderungen.
- Nagelkorrekturspangen (Orthonyxiebehandlung): bei eingerollten und eingewachsenen Nägeln. Hierbei können je nach Befund verschiedene Spangensysteme eingesetzt werden. Die Nagelspange lenkt durch leichte Zug-und Hebelkräfte das Nagelwachstum. Damit lässt sich eine operative Therapie in den meisten Fällen vermeiden.
- Hautbehandlung: Abtragen von übermäßige Hornhaut, Schwielen und Rhagaden, Entfernung von Hühneraugen, Behandlung und Therapie-Empfehlung bei Warzen.
- Druck-und Reibungsschutz.
- Beratung und Verkauf von hochwertige Pflegeprodukten.
Wann bekomme ich eine Heilmittelverordnung Podologie?
Bei ein Diabetisches Fußsyndrom (Diabetes und nachweisbare Gefühlsstörungen der Füße mit oder ohne Durchblutungsstörungen der Füße)
NEU: Seit dem 01.07.2020 außerdem verordnungsfähig bei:
- ein herabgesetztes Schmerzempfinden und eine autonome Schädigung im Bereich der unteren Extremitäten aufgrund einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie.
- ein neuropathisches Schädigungsbild als Folge eines Querschnittsyndroms.
Gudy Laes: Gerne begrüße ich Sie zur Behandlung in meiner Praxis oder beantworte Ihre Fragen zur Fußgesundheit.